Fleischverkauf
Grundsätzliche Ueberlegungen
- Anmarschweg vom Frisch-, Roh- oder Grüngewicht; immer von
100 % abzählen. Das nächsttiefere Gewicht wird immer wieder mit 100 %
eingesetzt.
- Anmarschweg vom Fertig- oder verarbeiteten Produkt her
immer auf 100 % aufrechnen. Das Fertigprodukt entspricht immer der
Prozentzahl 100 abzüglich dem letzten Verlust.
- Mehrere Prozentabzüge dürfen nie pauschal vorgenommen
werden.
Fleischausbeute
Bevor der Schlachtkörper im Laden verkauft werden kann, müssen die
Fleischstücke ausgebeint, das heisst von Knochen, Sehnen und Fett
befreit werden. Unter
Fleischausbeute versteht man das
entbeinte, dressierte Fleisch. Die Fleischausbeute wird normalerweise in Prozenten
des gekühlten Schlachtgewichts bzw. des Zerlegegewichtes angegeben.
Abkürzungen der Fachausdrücke
| D |
Detail |
|
NGW |
Nettogewicht |
| E |
Engros |
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St. |
Stück |
| FA |
Fleischausbeute |
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VPD |
Detailverkaufspreis |
| FE |
Fleischerzeugnis |
|
VPE |
Engrosverkaufspreis |
| LV |
Lagerverlust |
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WAK |
Warenankauf |
| m.B. |
mit Bein |
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ZA |
Zusatzartikel |
| o.B. |
ohne Bein |
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Verlustrechnung
| Zahlbares Schlachtgewicht |
- Auskühlverlust |
| Gewicht gelagert |
- Knochenabgang |
| Fleisch o. Bein undressiert |
- Dressurverlust |
| Gekühltes Gewicht |
- Lagerverlust |
| Fleisch zum Verkauf bereit |
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(Letzte Aktualisierung: May 17 2007 17:48:28.)